CDU-Großspende: Bundestagsverwaltung sieht keinen Verstoß gegen Parteiengesetz
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CDU-Großspende: Bundestagsverwaltung sieht keinen Verstoß gegen Parteiengesetz

Der Immobilienunternehmer Christoph Gröner spendete 2020 eine hohe Summe an die Berliner CDU. Die Bundestagsverwaltung sieht darin keine sogenannte Einflussspende und hat das Verwaltungsverfahren nun eingestellt.


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